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Wie werde ich Mitglied?

Die Anmietung einer Genossenschaftswohnung bei der Marburger Spar- und Bauverein eG ist an die Mitgliedschaft gebunden.

Was müssen Sie tun, um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden und welche Aufwendungen sind damit verbunden?

Mitglieder der Genossenschaft können werden:

1. natürliche Personen
2. Personengesellschaften des Handelsrechts
3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts


Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Der Beitritt zur Genossenschaft, ist in der Regel mit einem Anmietungsvorgang etc. verbunden.

Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.

Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von zur Zeit einmalig 20,00 € zu zahlen.

Im Zuge der Mitgliedschaft sind zwei Geschäftsanteile á 155,00 € zu erwerben. Weitere Geschäftsanteile sind bei Nutzung einer Genossenschaftswohnung, entsprechend der Wohnungsgröße, zu zeichnen.

So sind es Beispielsweise bei einer Wohnung bis ca. 60 m² zur Zeit insgesamt 8 Geschäftsanteile (á 155,00€= 1.240,00€), von 61m² bis 85m² sind es insgesamt 9 Geschäftsanteile (á 155,00€= 1.395,00€).

Darüber hinaus sind es insgesamt 10 Geschäftsanteile (á 155,00€=1.550,00€).

Die Mitglieder der Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.

 

Die Rechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind unter anderem:

• das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer   Genossenschaftswohnung,
• die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der   Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie
• die Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren   Mitgliedern gewährt.


Dem stehen entsprechende Pflichten der Mitglieder gegenüber.

 
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

GGenossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf wirtschaftliche Gewinne aus sind. Ziel ist es, unseren Mitgliedern eine gute, sichere und nachhaltige Wohnungsversorgung bei günstigen Nutzungsgebühren zu sichern. Überschüsse werden zum Wohle aller für die Unternehmensfortentwicklung verwendet.

Geschäftsguthaben können einer Gewinnbeteiligung (Dividende), gemäß Satzung unterliegen. Ob eine Dividende ausgeschüttet wird und für den Fall dessen, über deren prozentuale Höhe (maximal 4%), beschließt jeweils die in der Regel jährlich stattfindende Mitgliederversammlung.

AKTUELLES:

Geschäftsbericht 2021 und Mieterzeitung Dezember 2023

Unser Geschäftsbericht 2021 und die Mieterzeitung Dezember 2023 stehen jetzt auch hier zum Download für Sie bereit.

Geschäftsbericht 2021
Mieterzeitung Dezember 2023